Recht & Kauf · 4 Min. Lesezeit
Gewährleistung bei Gebrauchtteilen: was für Verbraucher gilt
Beim Kauf gebrauchter Teile werden Begriffe oft durcheinandergebracht. Dieser Überblick erklärt die Grundlagen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, haftet er dafür, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei ist. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wird. Ganz ausschließen lässt sie sich gegenüber Verbrauchern nicht.
Garantie
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Verkäufers oder Herstellers. Ihr Umfang richtet sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen und gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten.
Widerrufsrecht
Beim Onlinekauf können Verbraucher den Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wurde die Ware über die Prüfung hinaus benutzt, etwa eingebaut, kann ein Wertersatz anfallen.
Was Sie aufbewahren sollten
- Rechnung und Bestellbestätigung
- Einbaunachweis der Werkstatt
- Fotos des Teils beim Empfang
- Nachweise über Öl- und Filterwechsel
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