12 Monate Gewährleistung auf jedes Teil
Gesetzlich, kostenlos und auf jedes gebrauchte Teil in unserem Lager
Das Wichtigste in einem Satz
Jeder gebrauchte Motor, jedes Getriebe und jedes Differential, das wir an einen Verbraucher verkaufen, ist 12 Monate gewährleistet – ohne Aufpreis, ohne Kilometerbegrenzung und ohne Zusatzpaket.
Gewährleistung ist nicht Garantie
Diese beiden Begriffe werden im Teilehandel oft vermischt. Der Unterschied entscheidet darüber, was Ihnen zusteht:
Gewährleistung – gesetzlich
Die Haftung für Mängel, die beim Kauf bereits vorlagen. Bei gebrauchten Waren im Verbrauchergeschäft beträgt sie 12 Monate (§ 476 Abs. 2 BGB). Sie ist kostenlos, gilt automatisch und kann nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden. In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB) – Sie müssen ihn also nicht beweisen.
Garantie – freiwillig
Eine zusätzliche Zusage über die Gewährleistung hinaus. Sie kann angeboten und bezahlt werden – aber niemals an die Stelle der gesetzlichen Gewährleistung treten. Wir verkaufen keine Garantiepakete, die unter 12 Monaten liegen; das wäre der Verkauf eines Rechts, das Sie längst haben.
Was abgedeckt ist
- Motorblock, Zylinderkopf und Kurbelgehäuse
- Kurbelwelle, Pleuel, Kolben und Lager
- Nockenwellen, Ventiltrieb und Steuerkette
- Ölpumpe und innenliegende, öldruckgeschmierte Bauteile
- Getriebegehäuse, Planetensätze, Kupplungspakete und Wandler
- Differentialkorb, Tellerrad, Kegelrad und Lagerung
Was nicht abgedeckt ist
- Einbau- und Ausbaukosten sowie Werkstattlohn
- Mietwagen, Abschleppen, Standzeiten und Verdienstausfall
- Verschleiß- und Anbauteile: Riemen, Dichtungen, Sensoren, Turbolader-Peripherie
- Schäden durch Überhitzung, Ölmangel, falsche Befüllung oder Chiptuning
- Einbau ohne fachgerechten Ölwechsel und ohne Erneuerung der Dichtungen
- Motorsport-, Renn- und Prüfstandseinsatz
Bitte lassen Sie den Einbau in einer Fachwerkstatt durchführen und bewahren Sie die Rechnung auf. Bei einem Gewährleistungsfall ist der Einbaunachweis der schnellste Weg zur Abwicklung.
Für Geschäftskunden
Zwischen Unternehmern gilt § 476 BGB nicht. Für Bestellungen über ein Händlerkonto – Nettopreise, Kauf unter Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – gilt die vertragliche Regelung von 14 Tagen ab Lieferung. Dafür kaufen Sie deutlich günstiger ein. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht im B2B-Geschäft nicht.
Einen Gewährleistungsfall melden
- Melden Sie den Mangel per E-Mail an sales@mymengines.eu oder telefonisch unter +31 20 000 0000.
- Nennen Sie uns die Bestellnummer, die Teilenummer und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.
- Legen Sie den Einbaunachweis der Werkstatt und – wenn vorhanden – das Fehlerprotokoll des Diagnosegeräts bei.
- Wir prüfen den Fall und melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit dem weiteren Vorgehen: Nacherfüllung, Ersatzlieferung oder Rückabwicklung.
Rückgabe
Als Verbraucher haben Sie 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht. Wir räumen Ihnen freiwillig 30 Tage ein. Die Einzelheiten – einschließlich Muster-Widerrufsformular – finden Sie unter Widerrufsrecht.